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Huppergrube

Geschichte

In der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts wurde während etwa 30 Jahren in der Grube Huppererde abgebaut. Eine Art Kieselpulver, das von Giessereien als Formsand verwendet wurde, jedoch auch zur Herstellung von feuerfesten Backsteinen diente.
Als der Vorrat erschöpft war, diente die durch den Abbau entstandene Grube der Gemeinde Wangen bei Olten viele Jahre als Kehrichtablagerungsplatz.
1956 kaufte die AG Hunziker-Cie., Zementwarenfabrik in Olten, den Bornhof mitsamt der Huppergrube. Fortan durfte kein Kehricht mehr entsorgt werden, und das Gebiet entwickelte sich zu einem artenreichen Biotop. Wangner Natur- und Vogelschützer setzten sich jahrelang für den Erhalt der Grube ein.
1964 wurde zwischen der Besitzerin und dem Kantonalen Naturschutzverband (heute pronatura) ein Pachtvertrag für 25 Jahre abgeschlossen und das Gebiet unter Schutz gestellt. Der Unterhalt des Gebiets wurde bald darauf vom Natur- und Vogelschutzverein Wangen übernommen.
1980 verkaufte die Hunziker AG das Gebiet an die Portlandcementwerk AG in Olten. Noch im gleichen Jahr wurde eine Stiftung errichtet, die den Zweck verfolgte, das Biotop zu erhalten.
2002 wurde das Gebiet unter kantonalen Schutz gestellt und die PCO-Stiftung schenkte es der neu gegründeten Biotop-Stiftung Huppergrube. Gleichzeitig konnte vom Verein weiteres Land dazu gekauft werden. Damit umfasst das heutige Biotop eine Grösse von über 3,5 ha.

Pflegemassnahmen

Diese Massnahmen wurden weitgehend vom Kanton (Regierungsratsbeschluss) festgelegt und werden an einer jährlichen Sitzung mit dem Stiftungsrat, der internen Stiftungskontrolle und dem Vorstand des NVV Wangen besprochen. Dabei findet auch jeweils eine Begehung statt. An bis zu sieben Arbeitstagen werden die verschiedenen Lebensräume gepflegt. Abfall muss eingesammelt, die Wege instand gehalten, umgestürzte Bäume aus dem Weg geräumt, Neophyten entfernt, der Lebensraum für die Geburtshelferkröte und weitere Amphibien frei gehalten werden. Zudem gilt es im Herbst die Teiche zu reinigen, damit sie nicht verlanden und ihnen der Sauerstoff nicht ausgeht.

Untersagte Verhaltensweisen im kantonalen Naturschutzgebiet:

  • Begehen oder befahren des Gebiets ausserhalb der Wege
  • Lagerung von Abfällen oder Materialien irgendwelcher Art
  • Pflücken, ausgraben oder beschädigen von Pflanzen
  • Tiere fangen oder stören
  • Reiten, campieren, Hunde mitführen, Feuer entfachen, sportliche Übungen irgendwelcher Art